Chirurgischer Zahnerhalt

Auch bei einer chronischen Wurzelspitzenentzündung kann der betroffene Zahn noch erhalten werden, solange er noch ausreichend im Knochen verankert ist. Um den Zahn erhalten zu können, sollte eine sogenannte Wurzelspitzenresektion (WSR), also eine Entfernung der Wurzelspitze und des Entzündungsgewebes durchgeführt werden.

Dazu ist ein kleiner Einschnitt in der Mundschleimhaut erforderlich. Über diesen Zugang werden die Wurzelspitze des betreffenden Zahnes sowie das umliegende entzündete Gewebe entfernt. Außerdem werden die Wurzelkanäle gereinigt, desinfiziert und mit einer Füllung bakteriendicht abgedichtet.

Eine Alternative besteht bei mehrwurzeligen Backenzähnen (Molaren). Diese können geteilt werden, um nur den entzündeten Zahn- bzw. Wurzelanteil zu entfernen. Dies wird auch als Hemisektion bezeichnet. Nach der Behandlung und einer Wartezeit, ob der Eingriff erfolgreich war, d.h. ob die Entzündung beseitigt werden konnte, kann die verbliebene Wurzel des Zahnes z. B. als Befestigungspfeiler für eine Brücke oder Krone verwendet werden.

Was ist am besten?

Ob eine chirurgische Zahnerhaltung im Einzelfall noch sinnvoll ist und welche Methode dabei am meisten Erfolg verspricht, muss immer individuell beurteilt und mit dem Patienten besprochen werden. Auch mögliche Risiken für wichtige anatomische Strukturen wie z. B. Nerven müssen abgewogen werden.

Sollte ein Zahn aus bestimmten Gründen nicht zu erhalten sein, kann dieser durch ein Implantat oder eine andere prothetische Konsruktion z. B. eine Brücke ersetzt werden.

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