Privatbehandlung für gesetzlich Versicherte

Häufig werden wir gefragt, ob wir in unserer Privatklinik auch gesetzlich Versicherte behandeln. Und selbstverständlich lautet die Antwort ja.

Eine erstklassige Versorgung wird eine gesetzliche Krankenkasse niemals vollständig übernehmen können, wo auch immer die Behandlung vorgenommen wird. Es macht für den Patienten keinen wirtschaftlichen Unterschied, ob er die Behandlung in unserer Zahnklinik oder bei einem anderen Zahnarzt durchführen lässt.

Bei uns jedoch profitiert er von einer echten Privatbehandlung und einem Team, das auf über 25 Jahre Erfahrung mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zurückblickt. Aufgrund unserer Spezialisierung können wir in der Regel sogar wirtschaftlicher und kostengünstiger arbeiten: weniger Termine sind weniger Medikamente sind weniger Zeitaufwand et cetera. Bei unserem Konzept erhalten Sie alles aus einer Hand.

Gesetzeslage

Wenn wir auch keine Rechtsberatung geben wollen oder dürfen – zum besseren Verständnis möchten wir einen kurzen Blick ins Sozialgesetzbuch wagen und sehen, was es für die Versorgung von Kassenpatienten vorsieht.

Wirtschaftlichkeitsgebot

Im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) sind die Leistungsbedingungen der gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Hier bildet das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot die Maxime für alle Kassen(zahn)ärzte in Deutschland:

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ § 12 Abs. 1 SGB V

Zahn mit AmalgamfüllungIm Klartext bedeutet das die Schulnote 4 für die Qualität der Versorgung gesetzlich Versicherter. Farbe und Qualität von Füllungen und Zahnersatz sind nicht von Belang, solange der Patient nur schmerzfrei ist und einigermaßen kauen kann. Für letzteres ist nach amtlicher Meinung übrigens kein vollständiges Gebiss vonnöten.

Weiter bedeutet das, dass es uns Zahnärzten, als Leistungserbringer, gar nicht erlaubt ist, gesetzlich versicherten Patienten eine zahnmedizinische Versorgung Note 1 angedeihen zu lassen.

Denn, da wir machen niemandem etwas vor, natürlich sind Kunststofffüllungen, die sich unsichtbar Ihrer Zahnfarbe anpassen, teurer als ausreichend-gute Amalgamfüllungen. Selbstverständlich bedeutet ganzheitliche, metallfreie Implantologie einen finanziellen Mehraufwand gegenüber der Prothetik Note 4.

Kostenerstattung

Glücklicherweise folgt dieser gesetzlich verordneten Zweiklassenmedizin die Lösung auf den Fuße:

„Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen.“ § 13 Abs. 2 S. 1 SGB V

Für den Patienten bedeutet das die tatsächlich freie Wahl des Arztes: hat ein Patient Kostenerstattung gewählt, erstattet die Krankenkasse den Betrag, den sie für eine Behandlung im Rahmen der Regelversorgung zu zahlen verpflichtet gewesen wäre und der Patient verliert kein Geld.

Darüber hinausgehende Kosten trägt der Patient privat. Im Ideafall tritt an dieser Stelle eine private Zusatzversicherung auf den Plan.

Es ist daher ein Gebot der Fairness, den gesetzlich Versicherten zu erklären, dass die solidarische Versicherung nicht jedem Patienten eine optimale Versorgung bezahlen kann.

Die Bedürfnisse der Patienten sind auch sehr unterschiedlich. Es gibt sehr gesundheitsbewusste Patienten, die vorausschauend auf ihre Zahngesundheit achten und es gibt solche, die nur bei akuten Schmerzen zum Zahnarzt gehen und Prophylaxemaßnahmen für unnötig halten. Beide Patientengruppen haben ihre Argumente.

Die DENTINIC Privatklinik der Zahnmedizin & Ästhetik ist der Anlaufpunkt für alle Patienten, die feste, gesunde und natürlich schöne Zähne als wichtigen Faktor für ihre Lebensqualität empfinden.

Wir sagen Ihnen, was Sie dafür tun können und welche Zahnzusatzversicherung in Ihrer Situation die richtige ist.

Für einen monatlichen Aufwand, der sich je nach Eintrittsalter und persönlichem Befund zwischen 15 und 35 Euro bewegt, werden auch Sie vom Kassen- zum Privatpatienten.

Notdienst

Zahnärztlicher Notdienst am 4. und 5. September:

  1. Ingo Teuchert
  2. Bahnhofstraße 7
  3. Telefon: 08821 / 53890

Kontakt

Bestehen noch Fragen oder wünschen Sie ausführlichere Informationen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

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