Kosten und Erstattung
Die Möglichkeiten moderner Zahnmedizin sind nahezu unbegrenzt, doch leider haben sie auch einen Nachteil: sie kosten Geld. Aufgrund der bestehenden Sozialgesetze sehen sich die gesetzlichen Kassen jedoch nicht in der Pflicht, Ihre Versicherten bestmöglich zu versorgen. Der Fairness halber sollte erwähnt werden, dass dies auch kaum finanzierbar wäre.
Für Privat- und Gesetzlichversicherte
Aus diesem Grund dürfen wir den Großteil unserer Leistungen nur als Privatleistung anbieten. Dies heißt keinesfalls, dass wir nur Privatversicherte behandeln. Nach den ersten Gesprächen erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung oder gesetzlichen Krankenkasse zur Vorlage bringen. Über Kostenerstattung erhalten Sie dann, je nach Leistungsumfang Ihrer Versicherung, einen Anteil der Kosten zurück, die sie für unsere Leistungen privat bezahlen. Für die darüber hinaus gehende Summe tritt im Idealfall eine private Zahnzusatzversicherung ein.
Bestmögliche Behandlung
Dieses Vorgehen bietet den entscheidenden Vorteil, dass wir als Behandler nicht von den gesetzlichen Restriktionen betroffen sind: im Einklang mit Ihnen können wir so die besten Materialien und Techniken einsetzen, auch wenn sie nicht im Regelkatalog der gesetzlichen Kassen enthalten sind.
Im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 SGB V erhalten Sie die Regelleistung nach § 12 SGB V voll erstattet. Die Mehrkosten einer Privatbehandlung können über eine private Zahnzusatzversicherung mit bis zu 90 Prozent versichert werden.
Hier den Überblick zu bekommen über die Leistungen der vielen Anbieter ist für den Laien schier unmöglich. Der Rahmen der monatlichen Kosten bemisst sich je nach Leistung der Versicherung und ihren Ansprüchen zwischen 15 und 35 Euro.
Um festzustellen, welche Versicherung in Ihrem Falle die richtige ist, müssen Sie sich auch von Ihrem Zahnarzt beraten lassen. Dabei kommt es auf den Zustand Ihres Gebisses an, auf Ihre Wünsche und Ihr Gesundheitsbewusstsein.
Manche Menschen investieren 1.000 Euro lieber in einen Flachbildfernseher als in Ihre Zähne. Diesen macht es vielleicht auch gar nichts aus, mit herausnehmbaren Zähnen nach der gesetzlichen Regelversorgung auszukommen.
Andere Patienten legen dagegen größten Wert auf gesunde Zähne und investieren gern in eine private Zusatzversicherung. Für einen vergleichsweise geringen Betrag von durchschnittlich 25 Euro im Monat erhalten sie die Sicherheit, ihr Leben lang mit festsitzenden und optimal versorgten Zähnen ausgestattet zu sein.
Beide Seiten haben Ihre Argumente und jeder Mensch darf sich frei entscheiden. Wem seine Zahngesundheit am Herzen liegt, für den ist die DENTINIC Privatklinik der Zahnmedizin eine optimale Anlaufstelle. Nach unserem Verständnis der modernen Zahnmedizin hat herausnehmbarer Zahnersatz ausgedient. Deshalb helfen wir jedem Patienten, ob privat oder gesetzlich versichert, auf einen finanzierbaren Weg zu einer nachhaltigen und Zahngesundheit.

